Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Regionalverbands-Verordnung
Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
Inhalt:
Paragraf:
002
Kurztext:
§ 002
Text:
(1) Den Regionalverbänden obliegt die Erstellung der Regionalprogramme gemäß § 10 Abs 2 ROG 2009.
(2) Durch Vereinbarung der verbandsangehörigen Gemeinden können dem Regionalverband auch Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches auf dem Gebiet der Raumordnung (z. B. Erstellung der räumlichen Entwicklungskonzepte, Flächenwidmungsplanung) übertragen werden.
(2) Durch Vereinbarung der verbandsangehörigen Gemeinden können dem Regionalverband auch Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches auf dem Gebiet der Raumordnung (z. B. Erstellung der räumlichen Entwicklungskonzepte, Flächenwidmungsplanung) übertragen werden.