Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Mindestanforderungsverordnung
Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
Inhalt:
Paragraf:
002
Kurztext:
OIB-Richtlinie 1
Text:
Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
Die Fundierung und die Tragkonstruktion der baulichen Anlage hat eine für die Nutzung ausreichende Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit aufzuweisen.
Die Fundierung und die Tragkonstruktion der baulichen Anlage hat eine für die Nutzung ausreichende Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit aufzuweisen.