Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
Gesetz/VO:
Ausgleichsabgabe für Spielplätze
Abschnitt:
§ 1
Inhalt:
Die Beträge der Ausgleichsabgabe für Spielplätze nach § 25 Abs. 1 TVAG werden wie folgt angepasst:
a) sieben bis zwölf Wohnungen 6.125,- Euro,
b) 13 bis 24 Wohnungen 12.250,- Euro,
c) 25 bis 50 Wohnungen 18.376,- Euro,
d) mehr als 50 Wohnungen 30.626,- Euro
a) sieben bis zwölf Wohnungen 6.125,- Euro,
b) 13 bis 24 Wohnungen 12.250,- Euro,
c) 25 bis 50 Wohnungen 18.376,- Euro,
d) mehr als 50 Wohnungen 30.626,- Euro